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Aktuelles.

Was die neue Verpackungsverordnung
für Sie bedeutet.

Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung ist beschlossene Sache. Darin wurde unter anderem das Thema „Serviceverpackungen“ diskutiert.

Dresden, 03. November 2008 – Der Ausschuss für Produktverantwortung und Rücknahmepflichten, APV, und die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, LAGA, haben sich unter Stimmenthaltung des Umweltministeriums geeinigt: Verpackungen des Versand- und Internethandels gelten nicht als Serviceverpackungen!

Durch diese Definition liegt die Pflicht zur Beteiligung am dualen System bei Versendern und Internethändlern. Alle Details zur 5. Novelle der Verpackungs-
verordnung lesen Sie unter www.laga-online.de. Welche Auswirkungen die neue Regelung ganz konkret für Ihre Verpackungen hat, erklärt Ihnen Manfred Müller, Prüflaborant Qualitätsmanagementbeauftragter der REKA Wellpappenwerke, gerne. Sie erreichen ihn unter: manfred.mueller@reka-wellpappenwerke.de oder unter 09321 / 21 05 – 36.

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