Was die neue Verpackungsverordnung
für Sie bedeutet.
Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung ist beschlossene Sache. Darin wurde unter anderem das Thema Serviceverpackungen diskutiert.
Dresden, 03. November 2008 Der Ausschuss für Produktverantwortung und Rücknahmepflichten, APV, und die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, LAGA, haben sich unter Stimmenthaltung des Umweltministeriums geeinigt: Verpackungen des Versand- und Internethandels gelten nicht als Serviceverpackungen!
Durch diese Definition liegt die Pflicht zur Beteiligung am dualen System bei Versendern und Internethändlern. Alle Details zur 5. Novelle der Verpackungs-verordnung lesen Sie unter www.laga-online.de. Welche Auswirkungen die neue Regelung ganz konkret für Ihre Verpackungen hat, erklärt Ihnen Manfred Müller, Prüflaborant Qualitätsmanagementbeauftragter der REKA Wellpappenwerke, gerne. Sie erreichen ihn unter: manfred.mueller@reka-wellpappenwerke.de oder unter 09321 / 21 05 36. << zurück